DGUV-Prüfung bei Absauganlagen
Bei vielen Arbeitsprozessen in Industrie, Handwerk und Baugewerbe fallen Späne, Stäube oder sogar gefährliche Dämpfe an. Diese Stoffe können die Luft in der Arbeitsumgebung erheblich belasten. Gelangen sie in die Atemwege, sind teils schwerwiegende gesundheitliche Schäden möglich – von Reizungen über Allergien bis hin zu ernsten Erkrankungen wie Krebs. Zudem besteht bei manchen Substanzen akute Explosionsgefahr, wenn sie in Verbindung mit Sauerstoff oder anderen Bestandteilen gelangen. Letztlich leidet auch die Umwelt unter den Auswirkungen solcher Luftverunreinigungen, die oft weit über die Produktionshallen hinausreichen. Abgesehen von Gesundheits- und Umweltaspekten kann sich eine stark verschmutzte Arbeitsumgebung negativ auf die Qualität der gefertigten Produkte auswirken.
Deshalb ist es wichtig, entstehende Schadstoffe möglichst direkt an ihrer Quelle zu erfassen und sicher aus der Luft zu entfernen. Dafür kommen leistungsstarke Luftreiniger und Industriesauger zum Einsatz. Doch damit diese Geräte dauerhaft zuverlässig funktionieren, müssen sie regelmäßig geprüft, gewartet und gereinigt werden. Gesetzliche Grundlagen – insbesondere die DGUV-Regel 109-002 „Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen“ – legen hierfür klare Anforderungen fest. Diese betreffen nicht nur die technische Funktionsfähigkeit der Geräte, sondern auch die Sicherheit der Menschen, die sie bedienen oder in deren Nähe sie laufen.
Was ist die DGUV-Prüfung?
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist als Dachverband für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zuständig. Eine ihrer Aufgaben besteht darin, Regeln zu erstellen und durchzusetzen, die Betriebe dabei unterstützen, Unfälle und Gesundheitsgefahren zu vermeiden.
Ein zentraler Bestandteil dieser Vorschriften ist die Pflicht, bestimmte Maschinen und Geräte regelmäßig auf ihre Sicherheit zu prüfen. Diese Notwendigkeit betrifft auch Luftreiniger und Industriesauger. Die betreffende DGUV-Prüfung soll dafür sorgen, dass solche Anlagen technisch einwandfrei funktionieren und keine Gefahren für Menschen oder Umwelt darstellen.
Welche Schritte umfasst die Wartung von Luftreinigern und Industriesaugern?
Nach der DGUV Regel 109-002 müssen bei lufttechnischen Anlagen verschiedene Prüf- und Wartungsschritte erfolgen. Diese reichen in der Praxis von Sicht- und Funktionsprüfungen bis zu präzisen Messungen, um sicherzustellen, dass gesetzlich festgelegte Grenzwerte eingehalten werden.
Sichtprüfung
Die Wartung beginnt in der Regel mit einer gründlichen Sichtprüfung. Hierbei wird die gesamte Anlage sorgfältig inspiziert. Fachleute kontrollieren, ob äußere Schäden sichtbar sind, zum Beispiel Risse, lose Bauteile oder Undichtigkeiten. Auch die Kabel und elektrischen Verbindungen werden geprüft, da beschädigte Isolierungen ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen können.
Besonders wichtig ist die Kontrolle der Staubablagerungen im und am Gerät. Starke Ansammlungen von Rückständen können auf einen Defekt hinweisen und im schlimmsten Fall eine Brand- oder Explosionsgefahr darstellen.
Funktionsprüfung
Nach der Sichtprüfung folgt eine Funktionsprüfung. Dabei wird geprüft, ob das Gerät technisch einwandfrei arbeitet. Dazu gehört unter anderem ein Test der Saugleistung oder der Luftdurchsatzmenge. Bei Luftreinigern kann es notwendig sein, die Luftwechselrate oder die Luftreinheitsgrade zu messen.
Laut DGUV Regel 109-002 müssen diese Funktionsmessungen häufig nach DIN EN 12599 durchgeführt werden. Damit lässt sich sicherstellen, dass die Anlage die geforderten Grenzwerte für Luftverunreinigungen zuverlässig einhält.
Je nach System gehört auch die Prüfung elektrischer Bauteile und Sicherheitseinrichtungen dazu. Bei Geräten, die dem Explosionsschutz unterliegen, sind zusätzliche Prüfungen nach ATEX-Richtlinie vorgeschrieben.
Reinigung der Anlage
Ein wesentlicher Bestandteil der Wartung ist die Reinigung. Während des laufenden Betriebs lagern sich in den Filtern, Rohren und Behältern natürlicherweise feine Stäube, Späne oder ölhaltige Aerosole ab. Diese Rückstände können nicht nur die Leistung verringern und somit gesundheitliche Folgen für die Belegschaft bedeuten. Sie stellen zudem – genau wie äußere Verschmutzungen – eine potenzielle Explosionsgefahr dar. Deshalb wird in der DGUV Regel 109-002 ein besonderer Wert auf sachgemäße Säuberung von Absauganlagen gelegt:
„Das Reinigen von Anlagenteilen, besonders von Luftleitungen und Abscheidern, sowie das Entfernen der abgelagerten oder abgeschiedenen Luftverunreinigungen ist so durchzuführen, dass Brand- und Explosionsgefahren vermieden werden.“
So dürfen bestimmte Bauteile nur im abgeschalteten Zustand gesäubert werden. Außerdem müssen Arbeiten so ausgeführt werden, dass die entfernten Schadstoffe nicht erneut in die Raumluft gelangen. Oft wird bei der Reinigung spezielles Werkzeug oder persönliche Schutzausrüstung benötigt, um Gesundheitsgefahren für das Wartungspersonal auszuschließen.
Austausch von Verschleißteilen
Auch bei den robustesten Anlagen kommt es durch kontinuierliche Nutzung unweigerlich zu Verschleiß. Filterelemente, Dichtungen, Ventilatoren, Motoren oder elektrische Komponenten müssen in festgelegten Intervallen oder bei erkennbaren Schäden ausgetauscht werden. Das verhindert nicht nur Funktionsstörungen, sondern sorgt auch dafür, dass die Absauganlage auch bei dauerhafter Nutzung die vorgeschriebenen Sicherheitsstandards erfüllt.
Die DGUV Regel 109-002 schreibt vor, dass sicherheitsrelevante Teile ausschließlich gegen gleichwertige Ersatzteile ausgetauscht werden dürfen. Das betrifft insbesondere Bauteile, die dem Explosionsschutz dienen oder für die Qualität der Luftreinigung entscheidend sind, etwa spezielle Filterelemente für Feinstäube oder toxische Stoffe.
Kalibrierung (falls erforderlich)
Bei bestimmten Anlagen ist zusätzlich eine Kalibrierung notwendig. Vor allem bei Messgeräten, die den Luftstrom, die Partikelkonzentration oder Schadstoffbelastung überwachen, muss sichergestellt sein, dass die Anzeigen präzise arbeiten. Nur eine exakt eingestellte Anlage kann zuverlässig zeigen, ob Luftgrenzwerte eingehalten werden. Deshalb gehört die Kalibrierung bei vielen modernen Luftreinigern oder komplexen Industriesaugern heute zur Standard-Wartung. Hersteller geben hierfür meistens spezifische Intervalle vor.
Wie oft müssen Filter bei Luftreinigern und Absauganlagen gewechselt werden?
Wie häufig der Filter einer Absauganlage gewechselt werden muss, hängt von einer Vielzahl verschiedener Faktoren ab: Filter sind das Herzstück jeder luftreinigenden Anlage. Sie trennen gefährliche Partikel, Stäube oder Gase zuverlässig von der Umgebung und verhindern, dass diese in die Atemluft der Beschäftigten gelangen oder die Umwelt belasten. Doch kein Filter hält ewig. Mit zunehmender Belastung setzen sich die Poren immer mehr zu. Die Folge: Der Luftstrom wird schwächer, die Saugleistung sinkt – und im schlimmsten Fall werden Schadstoffe nicht mehr zuverlässig aus der Luft entfernt.
Laut DGUV Regel 109-002 gilt deshalb:
„Lufttechnische Anlagen müssen vor der ersten Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Installation, Funktion und Aufstellung, in regelmäßigen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich bei partikelförmigen oder mindestens alle drei Jahre bei gasförmigen Luftverunreinigungen und nach prüfpflichtigen Änderungen auf ihre Wirksamkeit geprüft werden.“
Im Zuge dessen wird auch untersucht, ob ein Filterwechsel erforderlich ist. Die Intervalle hängen hier insbesondere von folgenden Faktoren ab:
- Art der Luftverunreinigungen: Grober Staub setzt Filter tendenziell weniger schnell zu als feine, klebrige oder ölige Stoffe. Bei gasförmigen Schadstoffen spielen die spezifischen chemischen Eigenschaften eine Rolle.
- Belastung und Einsatzdauer: Anlagen, die im Dauerbetrieb laufen oder stark beansprucht werden, müssen öfter gewartet werden als Geräte, die nur gelegentlich zum Einsatz kommen.
- Anlagentyp und Filtertechnik: Unterschiedliche Filtersysteme haben verschiedene Standzeiten. So halten grobe Vorfilter oft länger als feine HEPA- oder H14-Filter, die kleinste Partikel abscheiden.
Ein eindeutiges Signal für einen nötigen Filterwechsel ist ein spürbarer Leistungsabfall der Anlage. Viele moderne Geräte zeigen durch Warnleuchten oder digitale Anzeigen an, wann ein Austausch sinnvoll sein könnte.
Wer darf DGUV-Prüfungen und Wartungen durchführen?
Die DGUV Regel 109-002 schreibt eindeutig vor, dass Prüfungen nur von einer „zur Prüfung befähigten Person“ durchgeführt werden dürfen. Diese Anforderung ist auch in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Absatz 6) festgelegt. Eine befähigte Person ist jemand, der durch fachliche Ausbildung, Berufserfahrung und aktuelle Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften dazu in der Lage ist, den arbeitssicheren Zustand einer lufttechnischen Anlage zu beurteilen.
Dazu gehören:
• Eine abgeschlossene technische Ausbildung (etwa im Bereich Lüftungstechnik, Maschinenbau oder Elektrotechnik).
• Praktische Erfahrung mit der Wartung und Prüfung lufttechnischer Anlagen.
• Fundierte Kenntnisse der relevanten Vorschriften und technischen Regeln, wie etwa DGUV-Statuten, DIN-Normen oder ATEX-Richtlinien.
Für viele Unternehmen ist es nicht praktikabel, eigene Mitarbeiter dauerhaft entsprechend zu schulen. Deshalb bieten wir bei WATRON die regelmäßige Prüfung, Wartung und Instandhaltung lufttechnischer Anlagen an. Unser qualifiziertes Personal wird immer wieder über die neusten gesetzlichen Vorgaben geschult und kennen sich bestens aus im Umgang mit Absauganlagen aller Art.
Was muss bei einer DGUV-Prüfung dokumentiert werden?
Die DGUV Regel 109-002 schreibt vor:
„Die Ergebnisse der Prüfungen sind in ein Prüfbuch oder einen Prüfbericht einzutragen, aufzubewahren und können als Grundlage für die wiederkehrenden Prüfungen herangezogen werden.“
Das bedeutet konkret: Nach jeder Prüfung muss schriftlich festgehalten werden,
- welches Gerät geprüft wurde
- wann die Prüfung durchgeführt wurde
- welche Prüfergebnisse erzielt wurden
- ob Mängel festgestellt wurden
- welche Maßnahmen ergriffen wurden (zum Beispiel Austausch von Teilen)
Gerade größere Betriebe mit zahlreichen Anlagen setzen heute zunehmend auf digitale Dokumentationslösungen. Moderne Software ermöglicht es, Prüfberichte elektronisch zu speichern, Prüfintervalle automatisch zu überwachen und bei Fälligkeit an die nächste Wartung zu erinnern. Das spart Zeit und reduziert das Risiko, Fristen zu versäumen.
Wie kann WATRON bei der Umsetzung von DGUV-Vorgaben helfen?
Damit Absauganlagen und Industriesauger dauerhaft zuverlässig arbeiten, brauchen Betriebe einen starken Partner an ihrer Seite. Genau hier setzt WATRON an: Mit über 20 Jahren Erfahrung ist das Unternehmen auf maßgeschneiderte Absauglösungen spezialisiert – und bietet zudem umfassende Dienstleistungen rund um Wartung, Prüfung und Filterwechsel an. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wie der DGUV-Regel 109-002 ist dabei selbstverständlich gewahrt.
Gerade bei intensiver Nutzung lagern sich in Absauganlagen, Luftreinigern oder elektronischen Filtern feine Partikel und hartnäckige Rückstände ab. Diese können die Leistung der Geräte erheblich beeinträchtigen. Watron bietet deshalb professionelle Reinigungs- und Reparaturdienste an, um solche Systeme wieder in einen technisch einwandfreien Zustand zu versetzen.

- Bei besonders hartnäckigen Ablagerungen kommt modernste Technik zum Einsatz: Ultraschallreiniger entfernen selbst feinste Verunreinigungen schonend und gründlich. So wird sichergestellt, dass betreffende Anlagen nach der Säuberung wieder ihre volle Leistungsfähigkeit erreichen.
- Ein weiteres wichtiges Leistungsfeld ist die Luftqualitätsmessung. Im Rahmen von Wartungsarbeiten prüft das Servicepersonal auf Wunsch die Luftqualität und misst die Feinstaubbelastung direkt im Betrieb.
- Technische Ausfälle lassen sich nie ganz ausschließen. Deshalb bietet Watron einen schnellen und zuverlässigen Reparaturservice an. Geht ein Gerät kaputt oder sinkt die Leistung unerwartet, sorgt das Team dafür, dass Ausfallzeiten möglichst kurz bleiben.
- Auch Ersatzteile sind kurzfristig verfügbar. WATRON liefert passende Komponenten – von Filtern bis zu mechanischen Komponenten – und sorgt dafür, dass Anlagen schnell wieder betriebsbereit sind. Das spart Zeit und schützt vor längeren Produktionsunterbrechungen.
- Geprüfte Anlagen erhalten eine Prüfplakette gemäß DGUV-Regel 109-002. Dieses Siegel ist nicht nur ein technischer Nachweis, sondern auch ein wichtiges Dokument gegenüber Behörden und Versicherungen.
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Die Vorteile von WATRON
• Mehr als 20 Jahre Know-how in der industriellen Luftreinigung.
• Von der Beratung bis zur Wartung alles aus einer Hand.
• Fachkundige Prüfungen und Wartungen sichern die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
• Reparaturen und Ersatzteile werden kurzfristig erledigt, um Ausfallzeiten zu minimieren.
• Jede Branche hat eigene Anforderungen – WATRON liefert individuell passende Systeme.